GEZ gibt Nachhilfe per Abmahnung
Ein besonders bizarrer Versuch, mit juristischen Schritten für ein gutes Image zu kämpfen, wird gerade in deutschen Blogs öffentlich: Die Website akademie.de meldete heute, dass sie eine Abmahnung von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erhalten habe. Akademie.de solle sich verpflichten, zukünftig nicht mehr Begriffe wie etwa “GEZ-Gebühren” zu verwenden, sondern stattdessen (in diesem Beispiel) von “gesetzlichen Rundfunkgebühren” zu schreiben. Sogar “GEZ-Brief” und “GEZ-Anmeldung” stehen auf der langen Liste unerwünschter Begriffe, die akademie.de auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Wir sind nun nicht nur gespannt, ob ein deutscher Politiker hier mal ein paar angebrachte öffentliche Ohrfeigen verteilt, sondern vor allem, ob das Einschreiben der GEZ auch an Spiegel Online, heise.de, golem.de, zdnet.de, das Hamburger Abendblatt, Focus Online, handelsblatt.com, DWDL, die Macwelt, das Börsenblatt und sueddeutsche.de geht - die alle den Ausdruck “GEZ-Gebühr” verwendet haben, wie eine rasche Google-Suche zeigt. Mit einer Abfrage der Pressedatenbank von Genios ließe sich sicher noch mehr finden, da bin ich zuversichtlich. Ach, und da wären dann noch die Gewerkschaft ver.di und die Wiesbadener Industrie- und Handelskammer. Und Google selbst könnte man vielleicht auch vorwerfen, dass bei der Suche nach dem Begriff “GEZ-Gebühren” an erster Stelle der Trefferliste die Website der GEZ ausgespuckt wird.
Wie ist es im Übrigen und Speziellen mit dem Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Tagesschau, auf dem ebenfalls von “GEZ-Gebühr” geschrieben wird?
Und da wäre dann zuletzt auch noch das hier:

Screenshot von http://www.unternehmen.zdf.de/…
[via Robert Basic]
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Falk D.
Die vorgetragene Wörterliste ist nur ein scheinbarer Grund: Die Musterbriefe von Akademie.de waren höchst erfolgreich und gingen wortgleich bei der GEZ ein. Suchmaschinen liefern mit “nicht ausschließlich privat” und “einmal pro Grundstück” noch genügend Hinweise.