Alle 6 Artikel zum Thema Bloggen bis zur Abmahnung auf medienlese.com:
Nicht alle Schätze aus Archiven können heute noch ohne weiteres verwendet werden. Ein paar alte, korrekt zitierte Sätze können juristischen Ärger bedeuten.
Was wir bisher in unserer Serie “Bloggen bis zur Abmahnung” veröffentlicht haben, sind onlinespezifische Probleme - im “richtigen Leben” wird nur selten jemand aus der Wohnung geklagt, weil ein anderer genau auf die Adresse “Benzstraße 43″ Wert legt. Und wenn am Morgen nach der Freinacht “Angela Merkel ist ein alter FDJ-Nazi” an der Hauswand steht, ist dies zwar durchaus ärgerlich, weil nun weiße Farbe zum Übertünchen beschafft werden muß - wegen Mitstörerhaftung bei der Beleidigung der Bundeskanzlerin dürfte man allerdings kaum verklagt werden. 
Nur das Urheberrecht spielt auch in Holz- und anderen Medien eine Rolle - auch wenn ein Verstoß da zugegeben weniger leicht auffällt und auch meist weniger teuer kommt als online. Die “Profis”, die Journalisten, kennen diese Regeln. Es gibt jedoch Dinge, die selbst ihnen kaum geläufig sind und mit denen ein Blogger leicht reinfallen kann:
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?Wichtiger als das richtige Leben?
Das sagen nicht Online-Süchtige, das sagen die Juristen. Weil das WWW weltweit einsehbar ist. Auch wenn sich außer dem gekränkten Nachbarn eigentlich gar keiner für das eigene Blog interessiert.
Mit dem falschen Namen geboren
In Deutschland etwas im Netz zu machen, ist schon lange kein Spaß mehr. ?Abmahnwahn? wird wie einst ?Waldsterben? langsam zum auch im Ausland bekannten Begriff. Was kann man also tun, um sich vor einer Abmahnung zu schützen?
Gutes Benehmen Fehlanzeige
?Maschendrahtzaun? und Nachbar-Zank sind berüchtigt. Klar, daß das auch online passiert. Nur kloppen sich dort meist Unbekannte. Den Schaden hat oft ein eigentlich unbeteiligter Blogger.
Lieber planlos bleiben
?Ein Bild sagt mehr als tausend Worte?. Wie wahr. Es kostet allerdings auch mehr als tausend Worte, wenn man es, ohne die Rechte abzuklären, einfach kopiert hat.
Leichen im Keller
Nicht alle Schätze aus Archiven können heute noch ohne weiteres verwendet werden. Ein paar alte, korrekt zitierte Sätze können juristischen Ärger bedeuten.
Hinweis: Diese Artikel dienen der allgemeinen Information und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Alle Fakten wurden nach ausführlicher Recherche zusammengestellt, trotzdem sind laufend Änderungen in der Rechtsprechung möglich. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden.
“Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”. Wie wahr. Es kostet allerdings auch mehr als tausend Worte, wenn man es, ohne die Rechte abzuklären, einfach kopiert hat.
Texte dürfen auch im Web zwar nicht kopiert, aber immerhin zitiert werden. Für Bilder gibt es derartige Rechte dagegen nicht: Hier führt schon ein ganz kleiner Ausschnitt des großen Stadtplans nur mit dem eigenen Haus oder der Stammkneipe und der Straße davor auf der eigenen Webseite, um Besuchern einer Geburtstagsfeier oder eines Bloggertreffens die Anreise zu erleichtern, zu einer Abmahnung und Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe. 
Das Unternehmen GEKA (in Anlehnung an GEMA) lebt davon, derartige Dinge zu entdecken und zu verfolgen, die Rechnung kommt dann oft Monate nach der längst vergessenen Party und auch dann, wenn die Webseite längst gelöscht, die Grafikdatei mit dem Plan aber noch auf dem Server ist. War die Webseite geschäftlich, wird es besonders teuer, doch auch private Blogger kommen nicht ungeschoren davon.
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“Maschendrahtzaun” und Nachbar-Zank sind berüchtigt. Klar, daß das auch online passiert. Nur kloppen sich dort meist Unbekannte. Den Schaden hat oft ein eigentlich unbeteiligter Blogger.

Ein Problem für jedes Gästebuch, Blog und Forum: wird von Besuchern der Website dort eine Beleidigung, Verleumdung oder gar Volksverhetzung eingetragen, so wird deren Inhaber dafür mit verantwortlich - aus Gründen der Bequemlichkeit meist sogar ausschließlich verantwortlich. Je nach Ansicht der Gerichte geschieht dies erst, wenn er hiervon Kenntnis erhält - also die Schweinerei selbst entdeckt oder darauf hingewiesen wird - und dann nichts unternimmt, oder aber sofort nach Entstehen des problematischen Eintrags, nur weil er die Möglichkeit dazu bietet. 
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In Deutschland etwas im Netz zu machen, ist schon lange kein Spaß mehr. “Abmahnwahn” wird wie einst “Waldsterben” langsam zum auch im Ausland bekannten Begriff. Was kann man also tun, um sich vor einer Abmahnung zu schützen?
Nicht viel. Die deutschen Abmahner lassen sich doch ihre lukrativen Pfründe nicht so einfach trockenlegen. Wenn sich herumgesprochen hat, daß jede Website ein Impressum benötigt, dann wird abgemahnt, falls der Vorname nicht ausgeschrieben ist. Steht der drin, dann
wird eine unvollständige Adresse beanstandet: schließlich will man als Fan einer Bloggerin doch wissen, wo diese wohnt, um auch einmal persönlich vorbeikommen zu können. Und das geht mit einer Postfachadresse nunmal nicht! 
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Das sagen nicht Online-Süchtige, das sagen die Juristen. Weil das WWW weltweit einsehbar ist. Auch wenn sich außer dem gekränkten Nachbarn eigentlich gar keiner für das eigene Blog interessiert.
Wer morgen Nacht an den Münchner Hauptbahnhof mit leuchtgelber Sprühfarbe ?Hans Müller ist doof und war in der FDJ? schreibt, der muss sich dabei schon sehr blöd anstellen, um erwischt zu werden. Und wäre vor allem wegen Sachbeschädigung dran. Er müsste die Reinigung der Bahnhofsmauer von seinem Graffiti zahlen. Das wäre es dann aber auch. 
Wer denselben Spruch ins Gästebuch von Heino Schnittenfittich schreibt, dessen Homepage eigentlich nur alle zwei Wochen mal von seiner Oma besucht wird, wobei selbst diese sich dort langweilt, der löst eine ganz andere Entwicklung aus. Er ist zwar über seine IP-Nummer technisch viel leichter ausfindig zu machen als der Bahnhofssprayer, aber keiner wird ihm wirklich was wollen. Hans Müller wird stattdessen Heino Schnittenfittich verklagen. Ist ja schließlich sein Gästebuch und für dessen Inhalt ist zunächst mal er verantwortlich und nicht seine Gäste, weil er es offen im Web herumliegen lässt.
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