Berliner Zeitung:
“Verleger gesucht”
Den eigenen Geschäftsführer und Chefredakteur haben sie schon verklagt: Die Redaktion der Berliner Zeitung sucht heute in der taz nach einem “seriösen Verleger”.
Die Medienseite der taz erscheint heute, ganz “online first”, im Internet. Denn stattdessen prangt über dem Fernsehprogramm eine große Anzeige. Die Redaktion der Berliner Zeitung sucht einen Verleger, der “erst eine Zeitung macht und dann damit Geld verdienen will”. Statt Sparkurs und Renditedruck von Mecom-Chef Montgomery und seinem Berlin-Statthalter, Chefredakteur und Geschäftsführer Josef Depenbrock, wünscht sich die Redaktion “einen seriösen Verleger” und einen “kompetenten, unabhängige Chefredakteur”. Die Bitte an die finanzstarken taz-Konsumenten: “Kaufen Sie uns!”
Die Anzeige erscheint pünktlich zum Verhandlungsbeginn vor dem Berliner Arbeitsgericht, das sich heute mit der Klage der Redaktion gegen die nach ihrer Ansicht im Redaktionsstatut ausgeschlossene Doppelrolle von Josef Depenbrock als Chefredakteur und Geschäftsführer befasst. Unterdessen ist Redaktionssprecher Ewald B. Schulte zum direkten Konkurrenten der Berliner Zeitung gewechselt. Er arbeitet nun beim Tagesspiegel und soll sich um investigative Recherche kümmern, berichtet Kress.
Schon vor rund einem Jahr hatte die Redaktion ihren Protest gegen Verlag und Geschäftsführer in die Öffentlichkeit getragen: Damals war die Berliner Zeitung ohne redaktionellen Teil und nur mit zwölf Seiten erschienen.
Update: Die Redaktion hat den Prozess verloren.
» Mehr lesen: Berliner Zeitung (4), Josef Depenbrock (2), Mecom (2), Montgomery (2)
» Weitere Artikel der Kategorie "News" lesen
» Nächster Artikel: 6 vor 9
» Älterer Artikel: Yigg mit neuer Version: Nutzer sauer, Seite bitter
» Drucken
» Merken/E-Mail
3 Kommentare zu diesem Artikel
1 Trackback
- medienlese.com » Blog Archiv » Montgomery spart: Netzeitung in Lebensgefahr
(5. Juli 2008 23:36)
Einen Kommentar schreiben
Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

neuerdings.com
medienlese.com
imgriff.com
fokussiert.com
netzwertig.com



Beiträge per RSS
blogwerk.com
arbiter
<< OLE REIßMANN: Als Nichtjurist die unbedarfte Frage, heißt `angezeigt´ nicht, jemanden eines strafrechtlichen Vergehens bezichtigen? Sehe ich das richtig, ist das Verfahren vor dem Amtsgericht `zivilrechtliche Klage´. Demnacht sollte es `verklagt´ heißen (?).
Im übrigen, gerade in Fällen der Interessenkollision ist deutsche Rechtssprechung “formbar” und gibt der Kollision gerne nach. Piech hatte u.a. von seiner Mutter den Skoda-Vertrieb Europa geerbt, als VW-Vorstand die Skoda- Fusion betrieben und als PIECH die deutsche Skoda GmbH gegründet, was zu keinerlei Rechtsauseinandersetzung geführt hat, ebensowenig wie die Porsche-Wiedeking-Attacke auf VW mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Piech, einem Mitglied der Porscheeigner.
Die BZ-Redaktion wird einen langen Atem brauchen und viel Glück haben müssen, auf dem Ritt durch die Instanzen “verständige” und sachverständige Richter zu finden. Diesers Glück wünsche ich ihr!
Ole Reißmann
Oh ja. Das passiert, wenn man im Kopf doofe Wortspiele hat: Die eine Anzeige wird verhandelt, die andere geschaltet. Ähm.
Allerdings lässt sich laut Gericht aus dem Redaktionsstatut in Sachen Mitbestimmung nicht ablesen, dass ohne die Redaktion kein Chefredakteur bestellt werden könne. Der Protest gegen die Doppelfunktion ist damit vor Gericht gescheitert.
Dass die Redaktion nun den Ritt durch die Instanzen plant ? habe ich noch nicht gehört oder gelesen, vielmehr, dass der Protest nun anders weitergehen soll.
arbiter
Jurist bin ich immer noch nicht und von der Materie -Gott sei Dank- unbeleckt. Dem heutigen Tenor nach hat sich das Gericht nicht mit der Frage der Interessenkollision beschäftigt, sondern `formaljuristisch´ das Redaktionsstatut auf `Mitsprache´ abgeklopft, das heißt, den Antrag an die Wand laufen lassen, weil Interessenkollision gar nicht diskutiert wurde. Das mag an Schriftsätzen, Vortrag in der mdl. Verhandlung und Anträgen liegen, zeigt aber, wie sich legalistisch Rechtsnormen aushebeln lassen. Seit Sokrates nichts Neues von der Jus-Front.