6 vor 9

Ole Reißmann, 4. Juni 2008 08:54 Uhr, 3 Kommentare Kommentare

Online macht’s möglich: Französisches Recht für britische Publikation
(medienrauschen.de, Thomas Gigold)
“Wer meint, nur in Hamburg kann man absurde Urteile zu Internet-Sachverhalten fällen, der sollte einen Blick nach Paris wagen. Dort nämlich hat das ‘Tribunal De Grande Instance’ zwei britische Verlage verurteilt, weil deren Web-Inhalte in Frankreich gelesen werden konnten.”

Frische Form für Österreich (Video)
(Folge Magazin)
“Am Ende gehen alle traurig ins Bett – und das muss ja nicht sein. Ein Gespräch mit David Schalko”, österreichischer Regisseur, Autor und Entwickler von Fernsehsendungen für den ORF (Wikipedia).

Give Me Something To Read
“Need something to read? Enjoy these selections from among the most frequently bookmarked articles on Instapaper.” Eine Liste der Artikel, die mit dem Lesezeichen-Plugin zum gespeichert wurden – zum später einmal lesen.

“Nokia hat den längsten”
(Indiskretion Ehrensache, Thomas Knüwer)
“Unternehmen kommunizieren nicht. Weil sie es nicht können. Je größer ein Konzern, desto eher entwickelt sich seine Kommunikationsabteilung zu einem Geknebelten, der um Hilfe schreien möchte. Beispiel: Nokia.”

CDU-Politiker fordert Absetzung von “Anne Will”
(dwdl.de, Jochen Voß)
So natürlich nicht: Will talkt zum Thema Linkspartei und dass man mit ihr erfolgreich regieren könne. “Nach der Sendung vom vergangenen Sonntag fordert nun der Berliner Fraktionsvorsitzende der CDU, Friedbert Pflüger, ‘Anne Will’ abzusetzen und statt dessen ‘Hart aber fair’ zu zeigen. Unter anderem wirft Pflüger dem Format die “bewusste Verzerrung von Sachverhalten” vor. ARD-Programmdirektor Struve weist die Kritik als ‘absurd’ zurück.” Plasberg diskutiert diese Woche lieber über Magermodels und Schönheitswahn …

Glänzender Medienstandort Hamburg
(Frankfurter Rundschau, Sylvia Staude)
Heute Abend im Ersten: Eine aufstrebende Journalistin erpresst ihren Chef, schläft mit ihm, verliebt sich in einen anderen und muss die Konkurrenz ihres Unternehmer-Bruders dissen. Die Handlung “hint”, schreibt Staude, Dialoge und Bilder wollen “immer nur das Große, Bedeutsame (…) Herrgott, möchte man sagen, geht’s nicht ‘ne Nummer kleiner?”

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier von Montag bis Freitag handverlesene Links zu Online-Storys aus alten und neuen Medien.
Link-Tipps gerne bis 8 Uhr an tipps.medienlese bei blogwerk punkt com.

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3 Kommentare zu diesem Artikel

  1. arbiter

    schrieb am 4. Juni 2008 um 10:19 Uhr (#)

    “Online machts möglich”, natürlich auch das Umgehen nationaler Gesetze. Abgesehen von einigen seltsamen Urteilen einer bestimmten Hamburger Kammer hierzulande, nach welchem Recht wehrt sich ein Staatsbürger eines Landes, der sich in seinen Rechten durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Lande verletzt fühlt? Ist es einem Privatmann mit Wohnsitz in Überlingen zumutbar, seinew Klage am Firmensirtz in Timbuktu einzureichen, sich anderen Ortes einem Urteil nach moslemischen Recht zu beugen, obwohl der entsprechende Unrechtsvorgang auch in Konstanz feststellbar wahrgenommen wurde? Oder anders gefragt, darf ein Unternehmen mit ausländischem Sitz sich im Inland mit Hinweis auf eben denselben für justiziable Sachverhalte den inländischen Gesetzen straffrei entziehen? Weil eben das nicht sein darf, gilt für Online-Publikationen mitunter französisches Recht für Briten, zumindest, wenn sie es in Frankreich verletzen. Im Fall Martinez sagt das ergangene Urteil nicht mehr und nicht weniger. Selbstverständlich wäre eine internationale Rechtssicherheit wünschenswert, aber doch immer nur für diejenigen, die von Rechtsverletzungen betroffen sind. Alle anderen und besonders die Online-Unternehmen haben nicht die geringste Lust auf solche Rechtssicherheit. Deshalb der Status quo, wie er derzeit ist und noch für länger sein wird.

    Als CDU-Politiker gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten, weiß Friedberg Pflüger von der CDU 75 Jahre nach der Bücherverbrennung und fordert die Absetzung von Anne Will. Dabei kann nicht einmal Herr Pflüger bestreiten, daß DIE LINKE trotz und wegen auch Gysi und 19 Jahre Versuch, seiner Stasivergangenheit, so er sie dann hat, habhaft zu werden, erst einmal eine demokratische Partei ist. Da bringt ein regierender CDU-Bundesinnenminister ein Verbot der NPD nicht zustande, und ein opponierender CDU-Landesfürst hebt mal eben vorsorglich fürs Linke Spektrum Fernsehverbot allgemein aus der Taufe und verhängt ein Berufsverbot für die ihm unliebsame Journalistin. So weit sind wir schon wieder? Nein, da waren wir schon immer!

  2. Wolf-Dieter Roth

    schrieb am 4. Juni 2008 um 13:31 Uhr (#)

    @arbiter: Berufsverbot als Journalist? Das geht noch viel einfacher. Aber ich werde mich hüten, hier Störenfrieden auch noch Tipps zu geben. Ein Politiker, der mal eben sowas publikumswirksam öffentlich fordert, will nur auf sich aufmerksam machen. Darf man nicht überbewerten. Was “fordern” kann jeder. Ich auch.

    Das mit dem Recht und Online ist nicht so trivial, wie Du es sagst. Wenn eine Website klar auf ein anderes Land zielt, mag das noch angehen. Aber Du kannst nie eine einheutliche Gesetzgebung weltweit hinbekommen. So entspricht nun einmal das Titelbild der “TV digital” schon nicht mehr arabischen Wertvorstellungen - die Frau ist nicht verschleiert. Die Zeitung und auch ihr Online-Auftritt ist auch gar nicht für diese Länder bestimmt. Aber nach diesem Grundsatz könnte der Verlag vor einem arabischen Gericht verklagt werden.

    Mit Frankreich gab es das schon öfter, afp.info ist so ein Fall. Hatte jemand für seine Pferdezucht oder sowas, also hatte weder mit Frankreich noch Journalismus zu tun. AFP ist aber auch eine französische Nachrichtenagentur, die während der Nazizeit im Untergrund entstand. Und dementsprechend auf Deutsche nicht gut zu sprechen ist. auf deutsche Pferdezüchter erst recht nicht.

    Ein französisches Gericht entschied daher, auch wenn AFP in Deutschland unter Pferdenarren vielleicht nicht bekannt ist, ist es in Frankreich unter Journalisten bekannt, und nur das zählt, es zählt im Internet immer die Meinung des Angreifers, weil der das gericht aussucht, das in seinem Sinne entscheidet, und der Mann war nicht nur seine Domain los, sondern mußte AFP auch noch eine “Strafe” von einigen 1000 Euro zahlen.

    Weißt Du, ob Dein Nickname nicht in Timbuktu ein höchst unanständiges Wort darstellt? Möchtest Du in Timbuktu wegen Jugendgefährdung verurteilt werden? Doch nicht wirklich, oder?

  3. arbiter

    schrieb am 4. Juni 2008 um 14:05 Uhr (#)

    Also gut, das geht auf meine Kappe, daß ich noch die Variante “Islamisches Recht” hineingepumpt habe, obwohl hier `nur´ der uneinheitliche Raum “Westliche Werte” und die Juristensitte der Inanspruchnahme griechiosch-römischer Rechtsgeschichte zum Zuge kommen. Aber selbst hier sind die Interessenlagen so, daß kein ernsthafter Wille zu einheitlichen Rechtsstandards besteht. Nicht einmal die EU-Kommissare gehen das an, beschäftigen sich lieber mit Werbebotschaften für Tabakwaren und ihrem Verbot. Andererseits, funktioniert das tatsächlich, diese Bürgerbevormundung, dann weiß die Kommission wenigstens, wies geht und wird irgendwann selbstverständlich auch das Web zerlegen, bevormunden.

    Das Phänomen im Publikationsrecht gibt es ja nicht nur in Frankreich. Ein in der BRD publizierender Autor, wohnhaft in Köln, veröffentlicht in einem Verlag in Frankfurt und wird in Berlin verklagt, oder in Garmisch-Partenkirchen, weil man auch dort sein Werk lesen kann. Ein kleiner, aber geschickter Trick über die eigentliche örtliche Zuständigkeit von Gerichten über die ZPO hinweg.

    Hoffen kann ich natürlich nur, mein Nickname ist in Timbuktu kein Straftatbestand oder eine justiziable Zivilrechtsaffaire. Und dann wäre ich auch ganz froh, das Pseudo gelangte in Timbuktu nicht auf den Bildschirm, obwohl ich natürlich weiß, letzteres ist vergebliche Hoffnung. Das gallische Urteil betrifft ja auch explizit die Rechte einer Einzelperson, dies innerhalb zumindest eines einheitlichen Wirtschaftsraumes, wie sich die EU zu sehen pflegt. Wenn es ein Europäisches Patentamt, ein europaweiten Wettbewerbskommissar und europaweites Rauch- und Tabakwerbeverbot gibt und den einheitlichen Krümmungsgrad der Salatgurke, warum sollte es dann schwierig sein, einheitliches Publikationsrecht zu schaffen, wenigstens innerhalb Europas?


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