Bloggen bis zur Abmahnung:
Gutes Benehmen Fehlanzeige

Wolf-Dieter Roth, 15. Mai 2008 11:42 Uhr, 14 Kommentare Kommentare

“Maschendrahtzaun” und Nachbar-Zank sind berüchtigt. Klar, daß das auch online passiert. Nur kloppen sich dort meist Unbekannte. Den Schaden hat oft ein eigentlich unbeteiligter Blogger.

Hackst mit dicken Fingern auf die Tastatur (Bild Keystone/Gaetan Bally)

Ein Problem für jedes Gästebuch, Blog und Forum: wird von Besuchern der Website dort eine Beleidigung, Verleumdung oder gar Volksverhetzung eingetragen, so wird deren Inhaber dafür mit verantwortlich - aus Gründen der Bequemlichkeit meist sogar ausschließlich verantwortlich. Je nach Ansicht der Gerichte geschieht dies erst, wenn er hiervon Kenntnis erhält - also die Schweinerei selbst entdeckt oder darauf hingewiesen wird - und dann nichts unternimmt, oder aber sofort nach Entstehen des problematischen Eintrags, nur weil er die Möglichkeit dazu bietet.

So wurde der Heise-Verlag wegen Einträgen in seinen Foren gerichtlich verurteilt, die er zwar umgehend sperrte, doch deren Entstehung er nicht verhindert hatte und der Journalist Stefan Niggemeier ebenso verurteilt, weil jemand in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.37 Uhr in seinem Blog einen angreifbaren Eintrag hinterlassen hatte, den Niggemeier erst Sonntag morgen nach dem Aufstehen und Frühstück entdeckte und dann sofort entfernte.

24 Stunden offline: das kommt teuer!

Hier waren die Gerichte dennoch der Ansicht, die Kommentare hätten einzeln geprüft und freigeschaltet werden müssen, was jedoch noch problematischer ist, da der Inhaber der Website dann definitiv für jeden einzelnen freigeschalteten Kommentar persönlich verantwortlich wird, doch Dinge wie deren Wahrheitsgehalt gar nicht abschätzen kann. Er wäre dann gezwungen, sehr viel vorsichtshalber vorbeugend zu löschen, selbst für Banalitäten wie die Behauptung “Die Kaffeemaschine XXX36 ist enorm reparaturanfällig und nicht zu empfehlen” eines Besuchers der Website könnte deren Inhaber dann juristisch angegriffen werden. Für Privatleute ohne Geld und Zeit für derartige Streitereien also nicht empfehlenswert.

Ebenso wurde ein Forenbetreiber verurteilt, weil er am Wochenende ausnahmsweise mal 24 Stunden nicht online war und ein problematischer Eintrag deshalb so lange stehenblieb. Wer also ein Gästebuch, ein Forum oder ein Blog auf seiner Website hat, kann nicht mehr ohne weiteres in Urlaub fahren: wenn er vom Urlaubsort nicht ständig seine Website überprüfen kann (was den Urlaubseffekt zunichte machen würde), sollte er sie (oder zumindest die Kommentarfunktionen) solange lieber abschalten. Und am besten schon, wenn er für eine längere Sitzung aufs Klo geht - außer, er nimmt einen Notebook mit WLAN mit.

Zitieren oder linken?

Nächste Falle: das Urheberrecht. Es hat zunächst einmal gar nichts mit der Frage zu tun, ob der Autor für seine Werke Geld verlangt oder sie verschenkt. Es schützt auch den Blogger davor, daß seine Texte ohne Erlaubnis kopiert und beispielsweise auf einer politisch radikalen Website benutzt werden. Doch kann es auch zu Verdruß führen.

Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass man seine Lieblings-CD nicht einfach in MP3s auf die eigene Homepage stellen darf, um die Besucher auch am Musikgenuss teilhaben zu lassen: So etwas wird von der Musikindustrie verfolgt und kostet einige 100 Euro - was vergleichsweise wenig ist. Doch auch Texte sind gefährlich: Man darf sie zwar zitieren, aber nicht vollständig übernehmen. Dies gilt für diesen Artikel ebenso wie beispielsweise für Songtexte. Zudem kann man sich Ärger einhandeln, wenn man etwas zitiert, das später gerichtlich untersagt wird, wie eben ein Kommentar in einem anderen Forum.

Es ist daher sicherer, derartige Dinge nicht zu zitieren, sondern nur zu verlinken. Wenn sie angegriffen und gelöscht werden, ist man dann selbst nicht mehr in Gefahr. Dies gilt allerdings nicht, wenn man selbst zum Zeitpunkt des Verlinkens bereits wusste, dass die verlinkten Inhalte illegal waren: Links auf Software zum Aushebeln von Kopierschutz oder auf Tipps zum kostenlosen Pay-TV-Gucken führen zu Ärger, ebenso wie Links zu dem deutschen Jugendschutz nicht entsprechenden oder politisch fragwürdigen Webseites.

Leider gilt dies auch, wenn nicht der Inhaber der Webseite, also der Blogger selbst, sondern ein Besucher einen derartigen Link hinterlässt. Es ist deshalb leider überlegenswert geworden, in Blogs, Foren und Gästebüchern die Verlinkung abzuschalten, was angesichts massiver Link-Spammerei (automatisiertes Hinterlassen von Werbeinträgen für Viagra & Co. mit Links auf die Bestellseiten) ohnehin anzuraten ist.

Lieber ein Nobody?

Ob man überhaupt noch bereit ist, mit seinem echten Namen zu bloggen, und dafür erhebliche Risiken einzugehen, ist da überlegenswert. Bei einem Privatblog, das keine Werbung enthält, weder für eigene noch fremde Erzeugnisse, ist auch in Deutschland weder ein Impressum noch ein Realname erforderlich. Verzichtet man dann auch auf die ohnehin gefährliche eigene Domain, über deren Registrierung ja die eigene Adresse leicht zu ermitteln ist, so ist man für Abmahnabzocker uninteressant.

Zudem ist ein korrektes Impressum auch wieder als unlauterer Wettbewerbsvorteil abmahnfähg und kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500.000,- belegt werden.

Allerdings schützt die Anonymität im Zeitalter der Vorratsdatenspeicherung natürlich nicht vor einer Ermittlung und Strafverfolgung, falls man in seinem Blog wirklich zu weit geht. Vor den typischen reinen Schikanen der Abmahnanwälte und gelangweilten Konzern-Rechtsabteilungen schützt es allerdings - die suchen sich dann ein leichter zur Strecke zu kriegendes anderes Opfer.

Mehr zu den Nebenwirkungen der deutschen Rechtsprechung findet sch in meinem Buch ?Internet, Recht und Abzocke?. Unsere Reihe wird fortgesetzt mit Kochrezepten, die auf den Magen schlagen, Landkarten, die in die Sackgasse der Abmahnung führen und dem Recht am eigenen Bild, das plötzlich ein anderer hat anstelle einem selbst.

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7 Kommentare zu diesem Artikel

  1. Franz

    schrieb am 15. Mai 2008 um 16:21 Uhr (#)

    Ist das wirklich so, dass man für ein privates Blog kein Impressum benötigt?

  2. mds

    schrieb am 15. Mai 2008 um 17:05 Uhr (#)

    Wie kann unter diesen Umständen die Wikipedia eigentlich noch funktionieren?

  3. Wolf-Dieter Roth

    schrieb am 15. Mai 2008 um 18:54 Uhr (#)

    @Franz: Ja, wenn man wirklich absolut keine Werbung hat…ein Banner des Hosters sabotiert das allerdings bereits…und es muß relativ banal sein. Also ein Medienblog wie hier, auch ohne Werbung, wäre schon problematisch. Die berühmten “Katzenbilder” gehen. Blöd ist halt nur, daß man dann wirklich anonym sein muß. Wenn man dann Fotos von sich zeigt, isses damit z.B. vorbei. Oder wenn die Freunde in den Kommentaren die Klappe nicht halten können. Ist also alles nix für ehrliche, offene Leute.

    Es bleibt aber, daß ein Ermittlung eines Anonymus wirklich nur aufgenommen wird, wenn er etwas Strafbares tut. Und wer dann sich gut genug getarnt hat.

    Die Juristen sehen es so: Sobald es “geschäftsmäßig” wird, sollte es ein Impressum haben. Und geschäftsmäßig ist nicht kommerziell, sondern regelmäßig. Also ein Suffbericht nach jeder Party: privat. Ein ernsthaftes Blog, wo jeden Tag was steht: geschäftsmäßig.

    Trotzdem: wenn da zwar jeden Tag was, aber nur über den Zustand des eigenen Darms steht (”Heute wieder Blähungen gehabt, iX A.H.”), wird kaum jemand deshalb den Blogger ermitteln lassen.

    Ist wie bei Ulrich Wickert: “Der Ehrliche ist der Dumme”.

    @mds: Die Wikipedia hat in D kein eigenes Büro. Die deutsche Weiterleitungsadresse (www.wikipedia.de, geht auf de.wikipedia.org) mußte tatsächlich schon mal wegen Abmahnung/Klage der Eltern von “Tron” abgeschaltet werden. Und die deutschen Admins treten nach außen nicht mit ihren Realnamen und Privatanschriften auf, aus gutem Grund…

    Ich rate von Blogs ab, wenn man einfach nur ein streßfreies nettes Hobby sucht. Lieber was Illegales wie ein Piratensender. Interessiert nicht so wie alles, was mit Mail und Web zu tun hat und ist nur ein paar km hörbar. Das bekommt keine Musikindustrie und kein Markeninhaber mit. Aber eine noch so poplige Homepage…

  4. holzwurm

    schrieb am 17. Mai 2008 um 09:28 Uhr (#)

    Tut echt weh, sowas zu lesen.
    Ein falsches Wort online und man bekommt richtig Stress, aber eine gewisse zeitung darf offensichtlich absichtlich Lügen und Verleumden und Verletzen, ohne die allergeringste Konsequenz.

  5. mds

    schrieb am 17. Mai 2008 um 10:42 Uhr (#)

    @holzwurm: Bei den meisten Bloggern ist kein Widerstand zu erwarten, ergo greift man diese an. Ein Verlag hingegen verfügt über Ressourcen um sich zur Wehr zu setzen ? Abmahnungen sind nur ein gutes Geschäft, wenn der Aufwand für den Abmahner minim ist.

  6. Wolf-Dieter Roth

    schrieb am 17. Mai 2008 um 12:08 Uhr (#)

    @mds: Manche Verlage mahnen sich chrnoisch gegenseitig ab, wenn mal wieder “10 Vollversionen gratis” auf der Heft-DVD steht, davon aber 9 Demoversionen sind. Die Abmahnung ist dann über den Umsatz längst wieder reingeholt.

    Und in meinem eigenen Fall sagte der Richter ja “Wären Sie die Telekom, würde ich im Streitwert auf 15.000 runtergehen, aber weil Sie so ein Kleiner sind”…dabei hätte die Telekom auch bei 500.000,- die Mittel, gegen den beabsichtigten Postraub plus -veröffentlichung vorzugehen, unsereiner aber nicht.

    Es ist also nicht so, daß die Zeitungen mit den roten Buchstaben nicht verklagt werden - nur sie gehen daran nicht bankrott. Der Journalist, der irgendwo eine Schwachstelle in seinem Text hat, wird allerdings trotzdem gefeuert - auch dann, wenn die Schwachstelle (eine polemische Verschärfung des Textes) ihm von anderen erst reinredigiert wurde.

    Das Bloggerabmahnen ist etwas, das ich vor ein paar Jahren schon befürchtet habe. Sehr deutsch halt.

    Irgendwo habe ich noch so einen Spontispruch:

    “Das Recht hilft dem Schwachen
    Der Starke kommt auch so weiter”

    In D stimmt dieser Spruch nicht, jedenfalls nicht beim Zivilrecht, da ist das Recht (bzw. der Richter) fast immer auf der Seite des Stärkeren, Bekannteren. Hat wahrscheinlich nur das eine Gute, daß man nur bankrott geklagt wird, anstelle gleich wegen Majestätsbeleidigung standrechtlich erschossen zu werden wie vor ein paar 100 Jahren.

  7. arbiter

    schrieb am 18. Mai 2008 um 03:21 Uhr (#)

    ?Das Recht hilft dem Schwachen
    Der Starke kommt auch so weiter?

    Dazu fällt mir eine Begnung mit zwei Streithähnen ein: Der eine hatte böses Unrecht, weshalb ihm der andere drohte, ihn zu verklagen. Der Unrechtsmensch antwortete händereibend, er freue sich schon darauf, weil er so viel Geld mehr habe, daß vor Klageeinreichung 25% des Rechtsstreite für ihn schon mal gewonnen seien. Der Gegner müsse froh sein, wenn es dann zum Vergleich käme.

    Hoch lebe der Rechtsstaat BRD, in dem ich persönlich noch durchaus Schlimmeres schon erleben durfte!


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