Unschuldsvermutungen

Ronnie Grob, 13. November 2006 19:45 Uhr, 0 Kommentare Kommentare

So lange gilt die Unschuldsvermutung.

Mit diesem Satz endet ein Artikel über Pensionskassenchef Jürg Maurer im Sonntags-Blick vom 12.11.2006. Grund für den Text mit dem Titel “Weisse Weste mit Flecken?” ist die abgeschlossene Untersuchung der Revisionsfirma Ernst & Young, aus der die Aussage zitiert wird, es gebe

keine Hinweise darauf, dass Portfolio-Manager Jürg Maurer von Swissfirst oder von Dritten Vergünstigungen erhalten hat.

Diese Aussage wird beschränkt vom Ausmass der Untersuchung.

Es ist wahr, es gilt die Unschuldsvermutung. Aber gilt die auch noch nach einer seit Monaten geführten Kampagne von Blick und Sonntags-Blick gegen “den frechsten Pensionskassen-Verwalter der Schweiz”? Allein 41 Texte sind online zum Swissfirst-Sumpf zu lesen, gedruckt kommen noch einige dazu. In ihnen sind kaum direkte Anschuldigungen zu lesen (die Rechtsabteilung lässt grüssen), es wird nur ausführlich und voll Neid über (recht- oder unrechtmässig) erlangten Reichtum berichtet.

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